Unsere Rechtsgebiete:
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Dies beinhaltet unter anderem Trennung,Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht & Unterhalt.
Sie haben ein rechtliches Problem auf dem Gebiet des Familienrechts oder wünschen allgemeine Informationen zu Verfahrensabläufen?Für eine kostenlose erste telefonische Beratung kontaktieren Sie uns bitte.
Steffen Hammer
Strafrecht
Strafrecht ist Kampf – wir streiten um Ihre Rechte
Ihre Rechte als Beschuldigter:
Sie haben das Recht zu schweigen. Hiervon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, bis Ihr Verteidiger Akteneinsicht genommen und den Akteninhalt mit ihnen erörtert hat. Sie laufen ansonsten Gefahr, sich durch vorschnelle und unbedachte Aussagen um Kopf und Kragen zu reden. Dies gilt auch und erst recht für zu Unrecht Beschuldigte.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, jede aktive Mitarbeit an der Aufklärung des Sachverhalts zu verweigern. Sie haben das Recht, sich jederzeit, auch schon vor Ihrer Vernehmung, mit Ihrem Verteidiger zu besprechen. Ladungen zu polizeilichen Vernehmungen als Beschuldigter müssen Sie nicht Folge leisten.
Steffen Hammer
Nicole Schneiders
Bestehen Sie auf Ihren Rechten und beachten Sie folgende
TIPPS FÜR DAS VERHALTEN IM UMGANG MIT POLIZEI UND JUSTIZ
Verweigerungsrechte:
Nach der Reform der StPO müssen Zeugen nunmehr bei der Polizei erscheinen, wenn ihre Ladung durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde. Ob dies der Fall ist, sollte ein Rechtsanwalt prüfen. Zeugen können aber auch unter bestimmten Umständen das Recht zur Aussageverweigerung haben. Nach § 52 StPO dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind z.B. Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin können die Angaben verweigern. Auch geschiedene Eheleute dürfen die Angaben verweigern.
Gemäß § 55 StPO darf jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt, d.h. wenn eine Aussage dazu führen könnte, dass selbst ein Strafverfahren gegen den Zeugen eingeleitet wird.
Das Zeugnisverweigerungsrecht erlaubt jedoch lediglich das Schweigen. Man darf nicht unwahre Angaben machen, d.h. kein Recht zur Lüge. Lügt ein Zeuge vor Gericht, so macht er sich wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153) oder gar wegen Meineids (§ 154) strafbar.
Verkehrsrecht
Niemand wünscht es sich, aber es bleibt manchmal nicht erspart, dass man in einem Verkehrsunfall verwickelt wird. Ganz gleich ob Sie Unfallverursacher oder Geschädigter sind.
Ganz gleich, ob Sie als Fahrer, Radfahrer oder Fußgänger beteiligt sind, ob Ihnen ein Schuldvorwurf zu machen ist, oder nicht. Möglicherweise waren Alkohol und Drogen im Spiel? Sie fragen sich, ob die Polizei eine Blutentnahme durchführen durfte und ob möglicherweise ein Verwertungsverbot besteht? Sie wurden geblitzt und nun droht Fahrverbot? Ihre Fahrerlaubnis soll Ihnen entzogen werden?
Die möglichst frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwaltes gewährleistet die beste Möglichkeit zur Wahrung Ihrer Rechte.
Wir kümmern uns um:
Nicole Schneiders
Steffen Hammer
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht dient dem Arbeitnehmerschutz und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und deren Beschäftigten. Es umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbsarbeit.
Wir vertreten Sie bei einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrages, aber auch bei sonstigen Angelegenheiten rund um das Arbeitsrecht. Kontaktieren Sie uns!
Nicole Schneiders
Steffen Hammer